Alles anonym?
Wer mit einer Bank arbeitet, muss auf Anonymität verzichten. Diskretes Banking gibt es nicht mehr. Das gilt weltweit.
Das zuzugeben fällt allen Anwälten in den vormaligen Steueroasen schwer.
Das gilt auch für die Anwälte in Panamá, die auf ihren Webseiten teilweise noch immer den Unsinn verbreiten, Panamá verfüge über keinerlei Doppelbesteuerungsabkommen. Die Ende des Jahres 2010 erreichte Zahl von 12 Doppelbesteuerungsabkommen wird im Jahr 2011 ausgeweitet werden. Auf Panamás Wunschliste stehen auch Deutschland und die Schweiz.
Das bedeutet nun allerdings nicht, dass Kapitalgesellschaften aus ausgesuchten Ländern zwecklos wären. Sie verhelfen zwar nicht mehr zum diskreten Bankkonto. Zur diskreten Vermögensverwaltung nutzen kann man sie gleichwohl noch immer. Und das tun wir. Einzelheiten finden Sie links in der Menübar unter "Die Verstecke" 1. Der Broker in Panamá hat keinerlei Probleme, seine Verträge mit einer Kapitalgesellschaft abzuschliessen, die von einem Direktor nach aussen vertreten wird, der gar nicht der eigentliche wirtschaftliche Berechtigte ist. Die Gesellschaft nutzt die Tradingplattform, die Gesellschaft hält das Depot 2. Rohstoffe können von der juristischen Person gekauft und zu Eigentum übernommen werden. Diese schliesst auch den Lagervertrag ab. 3. Das Edelmetall Depot kann geführt werden im Namen einer Stiftung oder Gesellschaft. Natürlich können diese juristischen Personen auch den Kauf tätigen. 4. Das „Land Banking“ wie eine Beteiligung im „Social Housing“ müssen ebenso wenig im Namen der natürlichen Person erfolgen. 5. Immobilien sollte man ohnehin nie im privaten Namen halten. Allzu schnell kann eine Immobilie in die Haftungsmasse geraten, auf was lässt sich einfacher zugreifen als auf die Immobilie im privaten Eigentum? Da ist die juristische Person, deren einzige Tätigkeit nur sein darf, Eigentümer der Immobilie zu sein, ohnehin die sicherste Lösung.
Problemlos anwendbar - umsetzbar - sind die Doppelbesteuerungsabkommen für die Staaten gegenüber Banken und Versicherungen. Gegenüber Brokern und Vermögensverwaltern funktioniert das, wenn auch eingeschränkt, noch in den USA und den Ländern der Europäischen Union einigermassen. Das war es dann aber auch schon.
In Panamá steht bei Nutzung einer Stiftung oder einer Kapitalgesellschaft ein reichhaltiges Instrumentarium zur Verfügung, bei Kapitalanlagen wie den von uns vorgestellten weiter Diskretion sicherzustellen. Eine panamaische Kapitalgesellschaft hingegen sollte man zu diesem Inlandseinsatz nicht nutzen, da sind 2011 Gesetzesänderungen zu erwarten. Diese betreffen aber natürlich nur die inländischen Gesellschaften aus Panamá, nicht die von uns nachfolgend angebotenen.
Weiter sehr gut nutzbar bleibt auf jeden Fall die Stiftung Panamás.
Wie das Geld diskret nach Panamá kommt, haben wir im Rahmen des von uns angebotenen Payment Systems dargestellt. KONTAKTFORMULAR NUTZEN |