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Steuern drücken den Bürger. Vermeintliche Erleichterungen wie die Abgeltungsteuer erweisen sich als Illusion. Der "sichere Hafen" Schweiz birgt Fallen und die USA kann man nur noch meiden. Probleme, die in Panamá unbekannt sind.
Wie das deutsche Finanzamt Geld von Auslandsanlagen eintreibt
Geregelt wird die Besteuerung deutscher Anlagen im Ausland durch die seit 2005 gültige EU-Zinsrichtlinie, nach der 25 EU-Staaten und viele Drittländer im Ausland erzielte Zinsen ans heimische Finanzamt des Anlegers melden.
Österreich und Luxemburg sowie eingebundene Drittstaaten und Steueroasen in Übersee erheben eine Quellensteuer, was im Unterschied zu den Mitteilungen anonym erfolgt. Doch dieser Vorteil bringt im Ergebnis nur Nachteile, weil seit dem 1. Juli 2011 der hohe Steuersatz von 35 % fällig wird, damit deutlich mehr als der heimischen Abgeltungssatz. Eine Erstattung der zehnprozentigen Differenz erfolgt über das heimische Finanzamt, dem die Einnahmen deklariert werden müssen. Letzteres ist Pflicht, da die Zinsen noch nicht der deutschen Abgeltungsteuer unterlagen.
Für andere Länder gibt es einen einfacheren Weg: Anleger können den Einbehalt ganz vermeiden und der Auslandsbank den Versand von Kontrollmaterial erlauben. Dann werden alle Erträge brutto ausbezahlt und einmal pro Jahr der deutsche Fiskus über die Gesamthöhe informiert. Die anschließende Angabe in der Einkommensteuererklärung hat von Rechts wegen ohnehin zu erfolgen. Die Meldungen landen auf dem Tisch des zuständigen Sachbearbeiters beim Finanzamt. Der prüft, ob sich die Daten mit dem Inhalt der Steuererklärung decken. Verschwiegene Auslandskonten mit sogar nur €1 Festgeldzinsen fallen sofort auf.
Hier die Übersicht:
Offene Kontrollmitteilungen an den deutschen Fiskus versenden
- alle EU-Staaten außer Österreich und Luxemburg,
- die Kaimaninseln,
- Gibraltar,
- Französisch-Guayana,
- Guadeloupe,
- Martinique,
- Réunion,
- Anguilla,
- Aruba.
Anonym Quellensteuer behalten ein:
- Österreich,
- Luxemburg,
- Schweiz,
- Liechtenstein,
- die Kanalinseln,
- Andorra,
- Monaco,
- Niederländische Antillen,
- San Marino,
- Britische Jungferninseln.
Die EU-Kommission strebt an, Hongkong, Singapur und Macao einzubinden. Insbesondere Schweizer Banken überweisen die Erträge ihrer Auslandskundschaft gern zu Tochtergesellschaften in diesen Staaten, um die Quellensteuer zu umgehen.
Wie wir an anderer Stelle darstellen, lassen Schweizer Privatbanken es gern zu, dass die Vermögensverwaltung über ein panamaisches Brokerhaus erfolgt, das der Schweizer Bank den Namen des tatsächlichen Kunden (auf dem Unterkonto des Brokerkontos bei der Bank) nicht mitteilt. Das ist zulässig, weil Broker in Panamá reguliert sind.
Die Regulierung geht aber nicht soweit, dass die Broker die Diskretion brechen müssen. In der Regel eröffnet der Kunde beim Broker / der Schweizer Privatbank sein Konto über eine anonymisierende Kapitalgesellschaft; nur deren Namen wird bei Nachfrage der panamaischen Finanzaufsicht benannt.
E I N Z E L H E I T E N H I E R
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Letzte Aktualisierung ( Saturday, 13 August 2011 )
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Schweiz weiter attraktiv?
Deutschland und die Schweiz haben am 10. August ein umfassendes Doppelbesteuerungs-Abkommens (DBA) paraphiert, das das Bankgeheimnis in der Schweiz für Deutsche endgültig abschaffen wird.
Allein der Name des Verdächtigen wird in Zukunft reichen, dass die deutschen Steuerbehörden von den Schweizer Banken erfahren, ob er ein Konto in der Schweiz hat. In einem Zusatzpassus haben Schäubles Beamte zudem durchgesetzt, dass die Zahl der Auskunftsersuchen über ins Auge gefasste 500 Fälle pro Jahr hinaus schnell deutlich anschwellen kann, falls sich herausstellen sollte, dass die Deutschen weiterhin Schwarzgeld im großen Stil in die Schweiz verschieben.
Gleichwohl bleibt die Schweiz für viele auch ohne Steuervorteil attraktiv. Steuern zu hinterziehen war oft nur eines von mehreren Motiven, Geld in die Schweiz zu bringen. Mancher wolle sein Vermögen vor Ex-Frau oder unehelichen Kindern verstecken, anderen gehe es um eine „internationale Streuung“. Aktuell fürchteten viele mit Blick auf die Finanz-Krisen in den hochentwickelten westlichen Industrienationen und die Milliarden-Hilfsprogramme eine Inflation – und sehen die Schweiz als sicheren Hafen.
Zudem schauen Anleger auf die künftigen Regeln im geplanten Abkommen, das zwei wesentliche Neuerungen enthalten soll:
- Strafsteuer: Deutsche Steuerhinterzieher, die Geld in die Schweiz geschafft haben, sollen sich mit einer einmaligen Strafsteuer auf ihr gesamtes Kapital freikaufen können.
- Pauschalabgabe: Alle zukünftigen Erträge aus dem legalisierten Schwarzgeld und wohl auch Neuanlagen wären danach pauschal zu versteuern. Schweizer Banken werden die Pauschale anonym an den deutschen Fiskus abführen.
Viele Anleger, die ihr Geld in der Schweiz lassen und sich nicht selbst angezeigt haben, setzten darauf, dass das neue Abkommen moderate Steuersätze vorsieht. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Klar ist: Die Schweizer wollen das deutsche Geld im Land behalten. Sie arbeiteten daran, Anlegern die Treue zur Schweiz zu versüßen, indem sie für diese mit Berlin milde Steuersätze aushandeln - das war vergeblich.
Der nun ausgehandelte Steuer Satz wird nun "in Stein gemeisselt" werden – und lässt sich danach nicht einseitig erhöhen. Das gilt selbst dann, wenn 2013 Rot-Grün ans Ruder kommt und die Abgeltungsteuer auf 30% erhöht, wie es der mögliche SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück fordert.
Oder doch nicht?
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Letzte Aktualisierung ( Saturday, 13 August 2011 )
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Nachbesteuerung von „Schwarzgeld“ in Liechtenstein
Wie das Bundesfinanzministerium nach Vereinbarung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Fürstentum Liechtenstein am 16. August in Berlin mitteilte, wird über eine Nachbesteuerung von Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie eine künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften weiter verhandelt.
Das angestrebte Verfahren werde nicht Teil des jetzt paraphierten Entwurfs für ein Doppelbesteuerungsabkommen sein, sondern „Gegenstand künftiger Gespräche“ und einer
gesonderten Vereinbarung.
Deutschland und Liechtenstein hatten bereits 2009 ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuerfragen nach dem Standard der internationalen Wirtschaftsorganisation OECD abgeschlossen. Damit will Liechtenstein nicht mehr als Steueroase eingestuft werden.
Die Paraphierung des Abkommen-Entwurfs markiert den formellen Abschluss der Verhandlungen. Die Unterzeichnung soll laut Finanzministerium noch in diesem Jahr erfolgen.
Nähere Details wurden nicht genannt.
Es könnte allerdings eine ähnliche Regelung angestrebt werden wie mit der Schweiz. Mehr herausholen können als die Schweiz wird Liechtenstein nicht, eher weniger.
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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 16 August 2011 )
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Heimtücke im Gesetz - wahrscheinlich gewollt
Im Mai 2011 berichtete die „Wirtschaftswoche“ über diesen Fall:
Guido O. rieb sich verwundert die Augen, als er im November die zweite Tranche der Dividende des spanischen Telekomkonzerns Telefónica erhielt. Nur gut die Hälfte der 1,30 Euro pro Aktie, die das Unternehmen ausgeschüttet hatte, landete auf seinem Konto. Mehr als 45 Prozent Steuern? Das ist doch längst Vergangenheit, zumindest bei Kapitalerträgen, dachte er. Eine Nachfrage in einem Online-Finanzforum brachte ihm Klarheit. Der Gesetzgeber hatte nicht etwa die Abgeltungsteuer von 26,4% (inklusive Solidaritätszuschlag) erhöht, die seit 2009 für Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne gilt. Vielmehr hatte das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) den Banken untersagt, die 19-prozentige Quellensteuer, die in Spanien abgezogen wird, mit der Abgeltungsteuer zu verrechnen. Stattdessen kam sie plötzlich obendrauf. Und so landete Guido O. bei einer Steuerlast von mehr als 45%.
Wie in alten Zeiten.
Eigentlich sollte mit der Einführung der pauschalen Abgeltungsteuer von 25% alles ganz einfach und transparent sein. Die Banken führen – sobald der steuerliche Freibetrag von 801 Euro oder 1602 für Verheiratete überschritten ist – die fällige Steuer an den Fiskus ab. Der früher lästige Papierkram zur Deklaration der Steuer sollte entfallen.
Dachte auch Guido O., der sich nun aber mit den spanischen Behörden für die Erstattung der Quellensteuer auseinandersetzen muss.
Nicht nur Besitzer spanischer Aktien klagen derzeit über eine Steuerlast, die höher ausfällt als erwartet. Ob - doppelt besteuerte Dividenden,
- fragwürdige Steuerforderungen bei Anleihen und Gold
- oder Verluste, die der Fiskus nicht anerkennt:
Immer wieder lauern bei der Abgeltungsteuer böse Überraschungen: |
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Letzte Aktualisierung ( Sunday, 26 June 2011 )
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US-Steuerbehörde schröpft ausländische Investoren
Viele Lebensversicherungen und Aktienfonds glauben noch immer, ausgerechnet in den USA investieren zu müssen. Wenn 2013 neue US-Steuerregeln (Foreign Account Tax Compliance Act, FATCA) in Kraft treten, mit denen die USA Steuerhinterziehung bekämpfen wollen, kann ein US-Anteil drastische Folgen haben. Im schlimmsten Fall ziehen die US-Steuerbehörden von allen Geldabflüssen aus den USA 30% Strafsteuer ab.
Um das zu vermeiden, schließen Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen einen Vertrag mit der Steuerbehörde IRS. Sie verpflichten sich darin, ihre Kunden genau zu überprüfen. Sobald es Indizien - nur Indizien - dafür gibt, dass ein Kunde US-Bürger sein könnte - US-Kontoverbindung, Geburtsort in den USA - muss das jeweilige Institut dies klären und Meldung erstatten. - Will ein Kunde keine Angaben machen, fällt die Strafsteuer für ihn an.
- Will sich das ganze Finanzunternehmen der Prozedur nicht unterwerfen, ziehen die Steuerbehörden die 30 Prozent auf die US-Geldabflüsse aller Kunden ab. Verkauft eine widerspenstige Fondsgesellschaft dann US-Aktien für zehn Millionen Euro, bleiben nur sieben Millionen übrig.
Viele Deutsche haben indirekt Geld in den USA investiert, etwa über Riester-Rentenversicherungen, ohne das zu wissen.
In Zukunft werden Kunden lange Fragenkataloge beantworten müssen. Sie werden damit noch „gläserner“. Den Behörden in der Europäischen Union ist unter diesem Gesichtspunkt das Willkürverhalten der USA nicht unlieb.
Aber auch als eigenständiger Investor lässt man am Besten die Hände weg von allem, was aus den USA kommt.
Für ausländische Investoren sind Anlagen in den USA oder auch nur die Nutzung der US-amerikanischen Steueroasen-Kapitalgesellschaft etwa aus Delaware oft nicht zu empfehlen. Grosse Gefahren lauern im US-amerikanischen
E R B R E C H T |
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Letzte Aktualisierung ( Sunday, 26 June 2011 )
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Keine Achtung vor dem Alter
Immer mehr ältere deutsche Bürger müssen Steuern zahlen, weil der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente jährlich steigt.
Wer 2011 den Ruhestand angetreten hat, muss bereits 62% der Rente versteuern; bei Neu-Rentnern ab 2040 ist es die komplette Summe. Ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz - 2 K 1592/10 - zeigt, dass Rentner die Steuerpflicht wirklich und ernsthaft trifft: Im Urteilsfall hatte das Finanzamt erst im Jahr 2008 erfahren, dass eine Frau seit vielen Jahren Rente kassierte. Obwohl die Steuerbescheide eigentlich bestandskräftig waren, forderte das Amt Nachzahlungen für 1998 bis 2007. Die Frau widersprach: Da die Beamten gewusst hätten, dass sie Rentnerin sei, hätten sie sie über ihre Steuerpflicht aufklären müssen. Wer diese „Amtspflicht" verletze, dürfe sich nicht plötzlich auf "neue Tatsachen" berufen und bestandskräftige Bescheide ändern. Außerdem seien die Jahre bis 2003 sowieso verjährt. Falsch, sagten die Richter: Die Dame habe Steuern h i n t e r z o g e n . Das verjähre erst nach zehn Jahren. Schon Ende der Neunziger, als noch rund drei Viertel der Rente steuerfrei war, hätten Laien beim Ausfüllen der Steuererklärung erkennen müssen, dass Renten anzugeben seien. Außerdem habe die Frau, die wegen weiterer Einkünfte schon damals in die Renten-Steuerpflicht rutschte, nicht belegt, dass sie das Finanzamt über ihren Rentner-Status informiert hatte.
In Ländern wie Panamá werden Pensionäre anders behandelt. Zahlreiche hohe Rabatte für die ältere Generation machen Panamá extrem lukrativ. Und Einnahmen aus dem Ausland werden ohnehin nicht versteuert. Der ständige Wohnsitz in Panamá macht viel Sinn. Aus steuerlichen Gründen und auch aus nicht-steuerlichen Gründen. |
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Letzte Aktualisierung ( Sunday, 26 June 2011 )
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