Die Schweiz nach Panamá importiert
Es ist uns gelungen, die Schweiz nach Panamá zu importieren.
Was soll das heissen?
Reden wir nicht lange darum herum.
- Schweizer Banken haben ein Interesse daran, weiter das Vermögen von Kunden aus Deutschland zu verwalten.
- Panamaische Broker (Casas de Valores) haben ein Interesse daran, Vermögen von Kunden aus Deutschland und Europa so zu verwalten oder verwalten zu lassen, dass sich der Kunde dabei wohl fühlt.
Ferner:
- Die Casas de Valores wissen, dass sich europäische Kunden in der Schweiz mit ihrem Vermögen wohl fühlten, so lange die Schweiz noch die Schweiz war.
- Schweizerische Banken wissen, dass deutsche und europäische Kunden ihnen weiter die Treue halten würden, wenn man der Schweiz nur gestattet hätte, die Schweiz zu bleiben.
Zwei Parteien, eine Erkenntnis: Wir haben gemeinsame Interessen, also setzen wir sie um.
In einer Gemeinschaftsaktion haben wir in gemeinschaftlicher Arbeit die Schweiz und Panamá kombiniert.
Das war nur möglich, weil Panamá zwischenzeitlich von der OECD nicht mehr als Steueroase „grau gelistet“ wird, nachdem das Land das 12. Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA mit Frankreich) abgeschlossen hat. Panamá ist nun auch in der internationalen Finanzwelt ein geachtetes und - vor allem - „weisses“ Land.
Wenn ein derart normales Land der internationalen Staatengemeinschaft sein Finanzzentrum reguliert, ist das von anderen Ländern zu achten und anzuerkennen.
Panamá hat nicht nur eine Bankenaufsicht, Panamá hat auch eine Finanzaufsicht, die sich auf panamaische Brokerhäuser (Casas de Valores) erstreckt.
Unser Partner ist eine derartige Casa de Valores.
Zusammen mit unserem Partner waren wir vor diesem Hintergrund in Verhandlungen mit einer Privatbank in der Schweiz eingetreten, die uns nicht zuletzt aufgrund ihrer hohen Eigenkapitalquote imponierte - und aufgrund ihrer Leistungspalette - wie massgeschneidert für unsere Kunden, auch für unsere deutschen Kunden.
Über die Casa de Valores sind wir in der Lage, den Kunden wirksam abzuschotten, also seine Privatsphäre zu schützen.
Einziger Vertragspartner der Schweizer Privatbank ist die Casa de Valores. Diese ist Inhaber des alle Produkte der Schweizer Bank umfassenden sog. „Hauptkontos“.
Der Kunde bekommt von der Casa de Valores darin ein Unterkonto eingerichtet mit der Folge, dass ihm alle Produkte dieser Bank zur Verfügung stehen.
Weil die Casa de Valores ihrerseits - wenn auch nach dem Recht Panamás - reguliert wird, ist die Schweizer Bank befreit davon nachzufragen, auf wessen Namen das jeweilige Unterkonto lautet. Die Schweizer Bank weiss demnach weder den Namen der diversen Inhaber der Unterkonten noch will sie ihn wissen. Sie weiss nicht, ob das Unterkonto einer natürlichen oder juristischen Person gehört, ob der Kontobevollmächtigte Chinese, Brasilianer, Deutscher, Südafrikaner oder Eskimo aus den USA ist. Und die Bank will das auch gar nicht wissen.
Erst waren die Schweiz und Panamá gemeinsam geächtet als schwarz oder grau gelistete „Steueroasen“.
Dann haben die Schweiz und Panamá es geschafft, „saubere Finanzzentren“ zu werden und werden gemeinsam von der OECD „weiss“ gelistet.
Jetzt kombinieren wir die jeweiligen Vorteile der Schweiz und Panamás und schaffen gemeinsam wieder Schweizer Banking mit der gewohnten Diskretion.
Ein Verbot für „kreatives Denken“ wird derzeit in der OECD nicht geprüft.
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